Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie

Mitbestimmung – Warum Betriebsräte wählen? Mitbestimmung – Warum Betriebsräte wählen?

Betriebsrat und Betriebsratswahlen

Der Betriebsrat vertritt auf betrieblicher Ebene die Interessen der nichtleitenden Arbeitnehmer. Hierfür verfügt er über zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, zum Beispiel in sozialen Angelegenheiten oder bei personellen Maßnahmen. Die Vertretung der nichtleitenden außertariflichen Angestellten (AT-Angestellte) ist rechtlich nur über den Betriebsrat möglich. Die Wahl der Betriebsräte findet regelmäßig alle vier Jahre statt, das nächste Mal im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2010.

Sonderbroschüre Betriebsratswahlen 2010

Der VAA und seine Mitglieder spielen in den Mitbestimmungsstrukturen der chemischen Industrie eine wichtige Rolle. Die VAA Sonderbroschüre „Betriebsratswahl 2010“ stellt die Betriebsratsarbeit des VAA vor: Durch wertvolle Informationen und konkrete Personenbeispiele zeigt sie auf, warum das Engagement der Führungskräfte in der betrieblichen Mitbestimmung so wichtig ist. Gleichzeitig gibt die Broschüre einen anschaulichen Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und die wichtigsten Schritte des Wahlverfahrens.

Broschüre „Betriebsratswahlen“

Wirksame Mitbestimmung setzt neben Engagement auch Sachkenntnis voraus. VAA Mitglieder in Betriebsräten kennen ihre Rechte. Durch Informationsmaterialien, Seminare und die Beratung der VAA Juristen sind sie stets bestens informiert. Die VAA Info-Broschüre „Betriebsratswahlen“ erläutert die Grundsätze der Betriebsverfassung, die wesentlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats und das Wahlverfahren. 

Flyer

Mitbestimmen heißt, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten. VAA Kandidatinnen und Kandidaten für den Betriebsrat sind dafür besonders geeignet. Der VAA Flyer zur Betriebsratswahl 2010 zeigt auf einen Blick, was sie auszeichnet und wofür sie stehen.

Plakat zum § 87 Betriebsverfassungsgesetz

Kernstück der betrieblichen Mitbestimmung ist der § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes. Er legt die zwingenden Mitbestimungsrechte des Betriebsrats fest. Das VAA Plakat zum § 87 zeigt die 13 Regelungsbereiche dieser Norm, in denen der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats keine Regelungen treffen kann.